Wettbewerbe
Der CC 77 führt zweimal im Jahr (Frühjahr, Herbst) einen internen Fotowettbewerb durch. Dazu darf jedes Mitglied drei aktuelle Arbeiten als Aufsichtsbild einreichen. Die Bewertung erfolgt, soweit möglich, durch externe Juroren. Weitere Regeln für die internen Wettbewerbe sind untenstehend aufgelistet.
Zu den besten Bildern der durchgeführten Wettbewerbe gelangen Sie hier.
Regeln für die internen Wettbewerbe des Fotoclubs CC 77
Der Fotoclub führt regelmäßig interne Wettbewerbe durch.
Derzeit sind es zwei Halbjahreswettbewerbe (Frühjahr und Herbst).
- Die Themen werden gemeinsam im Rahmen der Jahresplanung festgelegt.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Clubmitglieder.
- Jeder Teilnehmende darf je Wettbewerb max. drei Arbeiten abgeben.
- Bei einem festgelegten Themenwettbewerb ist die Präsentation ebenfalls festgelegt: Es sind nur Papierbilder bzw. Ausdrucke bis maximal DIN A 4 zugelassen, kein Passepartout (wenn, dann nur innerhalb des Formats von DIN A 4).
- Bei einem freien Wettbewerb, also ohne festes Thema ist die Präsentation völlig frei wählbar: z.B. Papierbild (ohne Größenbegrenzung und auch mit Passepartout), digitale Datei. Bei einem Dia ist dies vorher anzukündigen (mind. 1 Woche), damit die Technik an dem Abend bereitsteht.
- Die vorgelegten Bilder müssen nach der Ausschreibung entstanden sein, d.h. keine Archivbilder bzw. nicht älter als 1 Jahr. Auch die einzelnen Bildteile (z.B. bei einer Collage bzw. digitalem Bild) müssen innerhalb dieses Zeitraums entstanden sein.
- Die Bilder dürfen kein fremdes Material (z.B. aus dem Internet) enthalten. Die digitale Bildbearbeitung muss selbst erfolgt sein.
- Die Auswertung erfolgt (soweit möglich) durch externe Juroren.
- Die Bilder werden anonym vorgestellt, danach erfolgt die Bewertung durch den bzw. die Juroren.
- Die Juroren sind in ihrer Beurteilung bzw. Bewertung völlig frei. Sie sollten jedoch eine Platzierung bzw. Rangfolge vornehmen und die Bilder anschließend vor dem Clubplenum besprechen.
- Die 10 Siegerbilder werden auch auf der Website des CC77 publiziert, sofern es keine rechtlichen Bedenken gibt - etwa bei Personenaufnahmen. Die Verantwortung der Veröffentlichungsrechte trägt der Fotograf.








